Kreuzberger Chronik
Mai 2015 - Ausgabe 169

Kanzlei Hilfreich

Ein Kreuzberger in Spandau


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von Kajo Frings

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Jens Hilfreich musste einen Kreuzberger Autofahrer vertreten. Der Kreuzberger forderte Schadensersatz. Hilfreich war kein Spezialist für Verkehrsangelegenheiten, aber er hatte als Referendar seine Amtsgerichtsstation beim Richter Herbert Rosendorfer verbracht, der zwar unterhaltsame Romane schreiben konnte, es aber wie die Pest hasste, Urteile zu schreiben.

Rosendorfer war wegen erwiesener Faulheit zum Verkehrsrichter bestellt worden und hatte dort eine gewisse Strategie erarbeitet, um Verfahren in die Länge zu ziehen: Er hörte sich immer zuerst den Polizisten an, der den Unfall aufgenommen hatte, unterbrach den Zeugen schon nach drei Minuten und erließ dann immer denselben Beschluss: »Dem Zeugen wird aufgegeben, eine maßstabgerechte Tatortskizze 1:10.000 zu fertigen. Neuer Termin in 8 Monaten.«

Als Hilfreich 1982 nach Berlin kam, stellte er zum einen fest, dass alle Verkehrssachen am Amtsgericht Charlottenburg verhandelt wurden. Vielleicht, weil es mitten auf einer Verkehrsinsel steht. Zum anderen, dass auch in Berlin alle Richter, die faul oder woanders nicht zu verwenden waren, zur Verkehrsabteilung abgeordnet wurden.

Richter K. war ein Beweis dafür. Der streitgegenständliche Unfall hatte sich auf einem Kreisverkehr in Spandau ereignet. Zuständig war Richter K., seit 62 Jahren gebürtiger Spandauer. Auch der Kläger war ein gebürtiger Spandauer. Die beiden Kreuzberger hatten einen schweren Stand gegen die Spandauer, schon die erste Frage des Richters an Hilfreichs Mandanten nahm dem Anwalt alle Hoffnung: »Laut Akte wohnen Sie in Kreuzberg. Was hatten Sie denn überhaupt am Unfallort zu suchen? Und jetzt sagen Sie bloß nicht IKEA, da kommt man auch anders hin.« Die Sache schien verloren, bevor auch nur der erste Zeuge ausgesagt hatte.

Dennoch hatte das Fahrzeug des Kreuzberger Autofahrers nach dem vermeintlichen Unfall einige Schäden, die vorher noch nicht vorhanden gewesen waren. Hilfreichs Beweismittel: Die Einvernahme von Frau Hildegard Preisel, der Ehefrau des Klägers, die jeden Morgen, bevor sie in das Auto stieg, »drumherum geht, um festzustellen, ob es in der Nacht nicht beschädigt worden ist.« Hilfreichs Zeugin sagte aus, dass das Auto am Morgen der Tat noch unbeschädigt gewesen sei.

Richter K. lehnte den Beweisantrag ab, mit der eigentümlichen Begründung: »Das Beweismittel ist ungeeignet. Es handelt sich bei dem Beweismittel um eine Frau. Es ist bekannt, dass Frauen noch nicht mal in der Lage sind, eine Beule von einer Delle zu unterscheiden« .

Auch Hilfreich hatte leise Zweifel an der weiblichen Inspektion, aber er wagte es trotzdem, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Zu seiner Verblüffung wurde dem Antrag stattgegeben. Womöglich kam die übergeordnete Instanz aus Kreuzberg.•


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